Gefährdungsbeurteilung

Durch eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung gewährleisten wir, dass sich Ihre Anlage in einem sicheren Zustand befindet. Dieses ist erforderlich, da eine Gasbildung in den Getränke- und Lagerräumen die Gesundheit gefährdet.
Unser Mitarbeiter – als befähigte Person – führt die erste Gefährdungsbeurteilung bei Ihnen durch. Diese Prüfungen sollten alle zwei Jahre fachgerecht wiederholt werden. Auch bei der Planung von Gaswarnmeldeanlagen können wir Sie fachgerecht beraten.